Wohnungseigentumsrecht



Fachanwalt Frank Hartmann unterstützt Sie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gibt es seit dem 01. Juli 2005.

Im Landgerichtsbezirk Fulda (Landkreise Fulda und Hersfeld-Rotenburg) wurde mir als erster Rechtsanwalt diese Bezeichnung durch die Rechtsanwaltskammer Kassel verliehen.

Den Titel "Fachanwalt" darf nur derjenige Rechtsanwalt führen, der besondere theoretische und praktische Erfahrungen belegen kann, um eine Abgrenzung zum normalen Rechtsanwalt zu rechtfertigen. Die Qualifikation bekommt nur derjenige Rechtsanwalt, der ein hohes Niveau an Kenntnissen und Fertigkeiten auf diesem Spezialgebiet nachweisen kann.

Ständige Fortbildungen stellen die Qualität und das hohe Niveau sicher.

Wir bieten Ihnen kompetente Betreuung von A bis Z - von Abrechnung bis Zeitmietvertrag.



In dem Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht bearbeite ich folgende Bereiche:


Wohnraum-Mietverhältnisse:

  • Abschluss und Beendigung von Mietverträgen

  • Mieterhöhungen

  • Nebenkosten

  • Mängel

  • Renovierungspflichten

Gewerberaum-Mietverhältnisse:

  • Abschluss und Beendigung von Mietverträgen

  • Mieterhöhungen

  • Nebenkosten

  • Mängel

  • Renovierungsverpflichtungen

Wohnungseigentumsrecht:

  • Abschluss und Beendigung von Verträgen

  • Fragen des WEG

  • Beschlüsse von Eigentümerversammlungen

  • Fragen der WEG-Verwaltung

Maklerrecht
Pachtrecht

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